Anbei ein Auszug einer E-Mail Korrespondenz des Deutschen Forstvereins, die v.a. auch die Waldbesitzer in unserer Region betrifft:
Liebe Forstvereinsmitglieder,
mit Datum vom 19.06.2013 ist ein Anschreiben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) versandt worden, mit dem ein "Arbeitsblatt 105 (A) - Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Waldbewirtschaftung" vorgelegt wird. Der DVGW ist technischer Regelsetzer für die Wasserversorgung in Deutschland. Anscheinend sind nur einzelne Forstämter verschiedener Bundesländer angeschrieben worden.
Inhaltlich sieht das Arbeitsblatt vor, den Wasserschutz verantwortlich und finanziell den Waldeigentümern bzw. der Forstwirtschaft aufzuerlegen und die Wasserversorger von einer - auch finanziellen - Verantwortung für den vorbeugenden Wasserschutz bzw. mögliche Wasserschutzdienstleistungen zu entlasten.
Diese zusätzliche Belastung des Waldbesitzes und der Forstwirtschaft ist nicht hinnehmbar. Deshalb wurde bereits den DFWR gebeten, mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen DFWR und BDEW eine Protestnote zu verfassen. Auch der DFV wird seinerseits ein Schreiben aufsetzen.
(..)
Die (seither vorgebrachten) Widersprüche (siehe PDF [1]) waren erfolgreich und haben zu Gesprächen mit den Wasserverbänden geführt, die nun die Richtlinie im gemeinsamen Dialog mit Vertretern der Forstwirtschaft neu überarbeiten werden (siehe PDF [2]).
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Kühling
DEUTSCHER FORSTVEREIN E.V.
Geschäftsstelle Büsgenweg 1,
37077 Göttingen
Link zu PDF:
[1] Brief des Deutschen Forstvereins an den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches vom 13. Sept 2013
[2] Forstwirtschaft und Wasserschutz, Mitteilung des Deutschen Forstwirtschaftsrates vom 06.03.2014