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Aktuelle Holzpreise
Hochwertige Fi-/ Ta- Abschnitte (A, TF): 150-250 €/Fm
Leitsortiment (Fichte, Güte B, Mittendurchmesser von 26-39 cm): bis 115 €/Fm
Gipfelholz: ca. 65 €/Fm
Kilben: ca. 65 €/Fm
Industrieholz lang: 45 €/Fm
Papierholz: 32 €/Rm
Aktuelle Information zur Förderung 2023 - Landratsamt Freudenstadt Pressestelle
Die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) beinhaltet seit dem Jahr 2020 den sog. „Teil F“, welcher zur Bewältigung von Folgen durch Extremwetterereignisse durch das Land Baden-Württemberg eingerichtet wurde. Über diesen Teil können Waldbesitzende noch bis Ende des Jahres 2023 Fördermittel beziehen, für die eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission vorliegt. Dadurch ist wie unten beschrieben keine De-minimis-Erklärung einzureichen und keine Bescheinigung zurückzusenden.
Zum Ende des Jahres 2023 läuft dieser Teil F sowie die beihilferechtliche Genehmigung allerdings aus. Die Fördermittel des Teil F sind nur noch 2023 verfügbar. Dies hat einige Auswirkungen auf die Förderanträge, die im Laufe des aktuellen Jahres gestellt werden:
- Beantragte Pflanzungen zur Wiederaufforstung von Extremwetter geschädigten Waldflächen sind 2023 zwingend als Frühjahrspflanzungen durchzuführen. Damit der Förderbetrag kassenwirksam 2023 ausbezahlt werden kann, müssen die Verwendungsnachweise und Zahlungsanträge bis spätestens zum Oktober 2023 bei der unteren Forstbehörde eingegangen sein. Dies gilt insbesondere für beantragte Maßnahmen mit hohen Nadelholzanteilen, da sich die Mindest-Laubholzanteile und Anteile heimischer Baumarten im Rahmen der Förderkriterien zum Jahr 2024 voraussichtlich erhöhen werden (siehe auch „Ausblicke für 2024“).
- Aufgrund der zeitlich beschränkten Mittelverfügbarkeit bis Ende 2023 wird empfohlen, Kultursicherungsmaßnahmen (Erst- und Zweitpflege) beim Wiederaufforstungsantrag nach Teil F im selben Antragsformular gleich mit zu beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Revierleitung des Kreisforstamtes. Diese hilft Ihnen gerne bei der Antragsstellung und Planung der Maßnahme.
Ausblick für das Jahr 2024
Nach ersten Informationen des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR BW) wird die Förderung der Extremwetterfolgenbewältigung grundsätzlich auch weiterhin möglich sein. Allerdings zeichnet sich eine deutlich reduzierte Mittelausstattung ab. Die unsichere Mittelausstattung ab 2024 erfordert, die gute Mittelausstattung des Jahres 2023 zu nutzen. Das Kreisforstamt fordert die Waldbesitzenden daher aktiv auf, Förderanträge für das Jahr 2023 je nach Fördertatbestand baldmöglichst (Wiederbewaldung, Aufarbeitung von Schadholz, Borkenkäfer-Monitoring usw.) zu stellen und die verfügbaren Fördergelder abzurufen!
Es zeichnet sich weiterhin ab, dass der Bund ab dem Förderjahr 2024 höhere Laubholzanteile sowie bedeutende Anteile an heimischen Baumarten bei Maßnahmen der Erst- und Wiederaufforstung anstrebt. Betroffen hiervon wären Kultur- und Wiederbewaldungsmaßnahmen nach den Teilen A, B und F der VwV NWW. Das bedeutet, dass Förderanträge, die im Jahr 2023 nach den „alten“ Kriterien gestellt werden, allerdings erst 2024 realisiert werden sollen, möglichweise durch veränderte Förderkriterien nicht mehr bewilligt werden können. Aus diesem Grund empfiehlt das Kreisforstamt, alle für eine Förderung vorgesehenen Pflanzungen - unabhängig nach welchem Teil beantragt (A, B, oder F) - im Rahmen der Frühjahrspflanzung 2023 umzusetzen.
Informationen zum Teil E der VwV NWW (Vertragsnaturschutz)
Laut Aussagen des MLR BW soll die Überarbeitung des Teil E der VwV NWW bis zum Sommer 2023 abgeschlossen sein. Im Anschluss soll eine Antragsstellung für Waldbesitzende wieder möglich werden. Allerdings zeichnet sich auch hier eine eher beschränkte Mittelverfügbarkeit ab. Das Kreisforstamt informiert die Waldbesitzenden, sobald weitere Informationen durch das MLR bekannt gegeben werden.
Derzeit ist die Beantragung des Bundes-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ möglich. Waldbesitzenden sollten sich dabei bewusst sein, dass eine Doppelförderung in Zusammenhang mit dem Teil E der VwV NWW ausgeschlossen wird. Das heißt konkret: wenn ein*e Waldbesitzer*in die Zuwendungen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt bzw. erhalten hat, ist die Beantragung eines Fördertatbestandes nach Teil E der VwV NWW ausgeschlossen.
* Dieser Beitrag wurde von der Pressestelle des Landratsamt Freudenstadt zur Verfügung gestellt
Frühjahresmitteilung 2023 - wir leben noch!
Liebe Waldbesitzer und Mitglieder des Waldbesitzervereins Nordschwarzwald,
Sie haben abgesehen von unserem Newsletter und allgemeinen Informationen, die wir Ihnen als Mitglieder des Waldbesitzerverein und somit auch der Forstkammer Baden-Württemberg online weiterleiten, in der vergangenen Zeit nicht sehr viel gehört.
An jährlich nahezu 30 Gremienterminen wie Forstkammer- und LEADER-Auschuss, Nationalparkrat und –beirat sowie Nachhaltigkeitsbeirat des Landkreis Freudenstadt wurde aktiv teilgenommen und mitgewirkt. Diese Gremienarbeit wird immer umfangreicher und ist außerordentlich wichtig, um unsere Anliegen in der Politik und Öffentlichkeit klar zu positionieren.
Rückblick auf die letzten Jahre
2019
Sturm, Schneebruch und vor allem die Käferholzaufarbeitung hatten in diesem Jahr größte Priorität. Trotz allem blieb das Käferholz im Nordschwarzwald gegenüber Restdeutschland auf erträglichem Niveau.
Kurzfristig organisiert fuhren einige Waldbesitzer des WBVs zur Demonstration nach Stuttgart, um auf die Klimaschäden am Wald aufmerksam zu machen. Zudem organisierte die Forstkammer BW kurzerhand eine Busfahrt nach Mainz zur Agrarministerkonferenz, um auch hier dem Wald Gehör zu verschaffen. Die Teilnehmerzahl der Waldbesitzer aus Baden-Württemberg war blamabel. Erfreulich war jedoch, dass zwei Drittel der 26 Teilnehmer vom Waldbesitzerverein Nordschwarzwald kamen. Die bayrischen Waldbesitzer waren zu Hauf gekommen, sodass wir uns im Getümmel trotz der kleinen Schar mit unseren guten und großen Plakaten und Banner sehr aufgebläht präsentieren konnten. Um den Waldbesitzern eine Entschädigung für die erhöhten Kosten aufgrund des hohen Käferaufkommens zu ermöglichen, wurde eine Förderung zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald beschlossen. So konnten nun die Aufarbeitung von Schadhölzern, Käfermonitoring, Entrindung, Nasslagerkosten etc. gefördert werden. Das Förderverfahren läuft aktuell in 2023 immernoch!
2020
Seit Anfang 2020 gibt es kein Einheitsforstamt mehr. Von nun an kümmert sich ForstBW als Anstalt öffentlich Rechts um den Staatswald, wärhend die Stadt- und Kreisforstämter auf Landratsamtebene für Privat- und Kommunalwaldzuständig sind, sofern sich die Waldbesitzer nicht eigens organisiert haben.
Die Hauptversammlung des WBV musste wegen den strengen Coronaverordnungen kurzfristig abgesagt werden.
Durch sehr niedrige Holzpreise aufgrund dramatischer Käferholzmengen,
und aus Solidarität zu Waldbesitzern mit massiven Schadholzmengen wurden 2020 fast ausschließlich Kalamitätshölzer eingeschlagen. Dadurch kamen auch bei uns sehr viele Waldbesitzer, die auf Einnahmen aus der Forstwirtschaft angewiesen sind, unter finanziellen Druck.
Sehr sachdienlich war ein Treffen mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, unserem Bundestagsabgeordneten Hans Joachim Fuchtel nebst Mitarbeiter auf dem Walterhof in Hinterrötenberg, das unser „Ehrenvorsitzender“ Wilhelm Walter organisiert hatte. Hierfür ein herzliches Dankeschön. Mit Sicherheit trug diese Aussprache auch seinen Teil zur Findung der Bundeswaldprämie bei, die ab Ende des Jahres beantragt werden konnte und damit für die Betriebe eine finanzielle Unterstützung in Form von einer Einmalzahlung in Höhe von 100€ je Hektar zertifizierter Waldfläche bedeutete.
Ärgerlich und vertrauensschädigend war die nochmalige Abwertung des ohnehin schon sehr schlechten Rundholzpreises im Herbst auf unter 40 € pro Festmeter durch die Sägeindustrie, obwohl die Schnittholzpreise schon massiv anzogen.
2021
Weiterhin war die Holzmarktlage aufgrund der noch sehr hohen Kalamitätsnutzungen und Zurückhaltung von planmäßiger Nutzungen auch durch das seit Oktober 2020 geltende Forstschadensausgleichsgesetz, welches den planmäßigen Hiebssatz großer Betriebe bei der Baumart Fichte stark einschränkte, stark angespannt. Im Verlauf der ersten Jahreshälfte wurde der Schnittholzabsatz deutlich erhöht, nicht zuletzt durch enormen Zuwachs im Exporthandel. So kam es zu einer Erholung der Rundholzpreise im Stammholz-Leitsortiment von knapp unter 80 €/Fm Anfang des Jahres auf über 120 €/Fm im Herbst 2021.
2022
Im vergangenen Jahr sind die Rundholzpreise zunächst wegen der großen Nachfrage auf ein Höchstniveau von knapp 130 € im Leitsortiment gestiegen. Folglich wurde vor allem in unserer Region im öffentlichen Wald sehr viel und größtenteils über dem normalen Hiebsatz Holz eingeschlagen. Leider zuviel Holz, um vom Markt rechtzeitig aufgenommen werden zu können. Somit musste weit mehr Frischholz als sonst üblich, gespritzt werden, um einer Entwertung aufgrund von Käferbefall vorzubeugen. Hinzu kamen erhebliche Mengen an Käferholz, die nach extremer Trockenheit ab Mai von einem erfahrenen Forstmann zu erwarten waren. Trotzdem wurde der Frischholzeinschlag teilweise erst Mitte Juli eingestellt.
Meiner Meinung nach zu spät, denn wieder musste gespritzt werden - diesmal gegen Ausflug des Buchdruckers. Somit wurde ein großer FSC zertifizierter Waldbesitzer gewollt oder ungewollt zum Treiber von Käferschutzspritzungen. Schon bedenklich oder!?
Ab Mitte des Jahres sind die Stammholzpreis dann auf knapp über 105 € im Leitsortiment zurückgegangen. Weiterhin auf Höchstpreisniveau sind Industrie-, Brenn- und Energiehölzer, vor allem aufgrund der stark angestiegenen Gas- und Energiepreise. Zum Ende des Jahres wurde die Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement aufgerufen. Dies wurde im Forstkammerausschuss zwar begrüßt und kann auch als Einstieg in den Ökopunktehandel betrachtet werden, doch sind die Auflagen nicht zu unterschätzen. In einigen Bundesländern wurde das Angebot gut angenommen, es bleibt jedoch jedem Waldbesitzer selbst überlassen zu entscheiden, ob die geforderten Auflagen mit der eigenen Betriebsausrichtung konform sind.
Zum Start ins Jahr 2023 haben sich die Stammholzpreise geringfügig auf knapp unter 110 € für das Leitsortiment Fi 2b bis 3b eingependelt.Das ältere waldlagernde Holz ist abgefahren und die Nachfrage ist derzeit besser als prognostiziert. Bleibt zu erwarten was das Jahr 2023 sonst mit sich bringen wird.
Wir wünschen Ihnen ein ruhiges Forstwirtschaftsjahr mit normalen Holzeinschlägen, wenig Kalamitätsnutzungen und akzeptablen Preisen. Allen, die noch selbst im Wald tätig sind, wünschen wir ein unfallfreies Arbeiten.
05.04.2019 Jahreshauptversammlung mit 15. Nordschwarzwälder Holz- u. Waldtag
Der WBV lädt am Freitag, 05.04.2019 um 13:oo Uhr zur Jahreshauptversammlung des Waldbesitzervereins Nordschwarzwald in die Seewaldhalle in Seewald - Besenfeld ein. Ab 14:00 Uhr steht dann der 15. Nordschwarzwälder Holz- u. Waldtag auf dem Programm. Wir freuen uns auf Sie und den gemeinsamen Nachmittag!
Online Pedition - Keine Forstreform in Baden-Württemberg zulasten des Privatwaldes!
Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. hat am 12.02.2019 die
Online Petition "Keine Forstreform in Baden-Württemberg zulasten des Privatwaldes!" erstellt, welche an Herrn Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg adressiert ist.
Gefordert wird:
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Wie bisher eine fallweise geförderte Betreuung für Kleinprivatwald jeglicher Größenordnung, zumindest aber bis zu einer Betriebsgröße von 100 ha, ohne Bürokratieaufwand.
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In jedem Fall muss als Bemessungsgrundlage für die Förderung der Betreuung anstatt eines bürokratischen Stundensatzes praxisgerecht ein Festmetersatz sowie die Abwicklung über eine Forstbetriebsgemeinschaft möglich sein.
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Mitarbeiter des Kreisforstamtes und kommunale Förster müssen die Geschäftsführung einer Forstbetriebsgemeinschaft übernehmen können.
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Jegliche Verschärfung der Grundpflichten im Landeswaldgesetz, auch im Zusammenhang mit Förderbedingungen, und neue Auflagen müssen unterbleiben.
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Die Forderungen der Mountainbiker-Lobby nach einer Streichung der 2 m-Regelung lehnen wir ab. Mountainbikern müssen mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.
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Keine Einschränkungen bei der Mitgliedschaft in Forstbetriebsgemeinschaften, auch Kommunen müssen ohne Einschränkungen weiter Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft sein dürfen.
Begründung:
In Zeiten des Klimawandels, zunehmender Kalamitäten und fallender Holzpreise ist jegliche zusätzliche Belastung für den Privatwald schädlich. Privatwald braucht auch zukünftig die Kompetenz der staatlichen Forstverwaltung nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Betreuung, und zwar ohne bürokratische Betreuungsverträge. Die Förderung der Betreuung nach Stundensatz gebiert ein Bürokratiemonster. Wir brauchen keine Förster im Büro, die mit Förderbürokratie beschäftigt sind, sondern im Wald an unserer Seite. Gerade kleinere Forstbetriebsgemeinschaften benötigen eine kompetente Begleitung. Zumindest für Gemeindeförster, besser noch auch für Mitarbeiter der Kreisforstämter, muss es erlaubt sein, die Geschäftsführung von Forstbetriebsgemeinschaften zu übernehmen. Das Land hat uns versprochen, im Landeswaldgesetz nur die Vorschriften zu ändern, die zur Verwaltungsreform zwingend geändert werden müssen. Von einer ökologischen Verschärfung der Grundpflichten war nie die Rede. Unser Privatwald verträgt keine zusätzlichen Belastungen und Auflagen. Sonst hören viele Privatwaldbesitzer mit der Bewirtschaftung auf. Die Forderungen der Mountainbike Lobby nach einer Streichung der 2 m-Regelung lehnen wir ab, denn dem Anspruchsdenken vieler Mountainbiker muss mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.
Wir möchten diese Petition unterstützen und rufen daher alle Mitglieder und Leser dazu auf, an der Online Petition teilzunehmen!
Hier gehts zur Online Pedition!
Duft in der Luft – so verständigen sich Borkenkäfer
Der Buchdrucker ist bei uns wohl der bedeutendste Forstschädling an der Fichte. Aber wie kommunizieren Buchdrucker untereinander? Und warum steht ein „Käferbaum“ selten allein?
Ein Video-Clip von Waldwissen.net gibt Antworten.
Vortrag FVA Freiburg über Klimaveränderungen im Nordschwarzwald
Auf dem diesjährigen 13. Nordschwarzwälder Holz- und Waldtag stellte Frau Chtioui von der FVA Freiburg Abteilung Forstökonomie die Klimaveränderungen im Nordschwarzwald sowie das damit verbundene forstbetriebliche Risikomanagement vor. Dabei ging Frau Chtioui auf folgende Punkte genauer ein:
Temperatur-Entwicklung: Im Zeitraum 1900-2010 gab es eine Jahresdurschnittstemperaturerhöhung von +0,9°C auf 7,1°C. Je nach Szenario wird hier erwartet, das sich durch die Klimaerwärmung die Jahresdurchschnittstemperatur um weitere 0,5-3,5°C ansteigen wird. Diese Temperaturerhöhung wird großen Einfluss auf die Gesundheit der Pflanzen nehmen.
Niederschlagsentwicklung: Im Zeitraum 1900-2010 lag der Jahresniederschlag bei etwa 1600mm, die Maximalwerte lagen immer in den Wintermonaten. Auf Basis verschiedener Klimaszenarien ist hier nun allerdings eine leichte Abnahme der Niederschläge sowie das verschieben der Hauptniederschläge in die Wintermonate zu erwarten. Somit wird ein erhöhter Wassermangel in der Wachstumsphase der Pflanzen bestehen.
Baumarteneignung im Nordschwarzwald: Unter den Zielaspekten "Aufrechterhaltung der Nutzufunktion","Walderhalt" und "Ökologisch vorbildlicher Wald" wurden die Baumarteneignungen von Fichte, Tanne, Douglasie, Eiche, Buche und Esche näher erläutert.
Risikostreuung und Risikominderung: Waldbaulich sollten im Hinblick auf die Klimaveränderung unsere Bestände kleinflächiger mehr Baumarten sowie intensivere Mischungen in Struktur und Altersklassen aufweisen. Zudem sollten aufgrund des Altholzüberhangs die Bestände vermehrt verjüngt werden. Um das Sturmwurfrisiko zu minimieren, sind intensive Durchforstungen zu empfehlen, welche dickere Bäume bei geringeren Höhen zur Folge haben.
Den vollständigen Vortrag können Sie hier herunterladen :
Klimaveränderungen im Nordschwarzwald & Forstbetriebliches Risikomanagement [5,21 MB]