Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wald ist neben seinen wichtigen Funktionen als Natur- und Erholungsraum auch ein Wirtschaftsfaktor. Für diesen Bereich müssen wettbewerbliche Grundsätze gelten. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies auch gut funktionieren kann. Nachdem das Land im vergangenen Jahr zunächst eine kartellrechtlich tragfähige Lösung vorgelegt hatte, diese dann aber wieder zurückgenommen wurde, haben wir jetzt eine Untersagungsentscheidung zustellen müssen. Nach den bisherigen Verlautbarungen der Landesregierung, werden wir in diesem Verfahren wahrscheinlich eine gerichtliche Klärung sehen. Diese Möglichkeit haben wir durch entsprechende Übergangsfristen in der Entscheidung berücksichtigt.
Die komplette Pressemitteilung des Bundeskartellamtes zur Unterlassungsklage gegen das Land BW finden Sie hier!